Kirchenvorstand

Kirchenvorstand

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Propsteigemeinde besteht das Gremium aus dem Propst als leitendem Geistlichen der Gemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten acht Frauen und Männern.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht die Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden alle 3 Jahre statt. Es wird jeweils die Hälfte des Gremiums neu gewählt.

Die letzten Wahlen waren am 06. und 07. November 2021

Gewählte Mitglieder des Kirchenvorstandes sind:

 

 

  

Heinz Urlichs, stellvertretender Vorsitzender

 

 

 

  

Hans-Dieter Derenthal, zweiter Stellvertreter 

 

 

 

 

 

Matthias Hilgering

 

 

 

 

 

Ulrich Koch

 

 

 

 

Johannes König

 

 

 

 

 

Anna Kok

 

 

 

 

Dr. Gerd Lenz

 

 

 

 

 Bettina Menzen

 

Allgemeine Informationen zum Kirchenvorstand finden Sie auf der Homepage vom Erzbistum Paderborn