In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. Das Gremium besteht in der Propsteigemeinde aus dem Pfarrer der Kirchengemeinde und acht von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden alle 3 Jahre statt. Dabei werden jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Bei den Kirchenvorstandswahlen für die Propsteigemeinde am 17. und 18. November 2018 sind folgende Personen neu gewählt worden:
Bettina Menzen, Physiotherapeutin, 57 Jahre alt
32 Stimmen
Dr. Gerd Lenz, Internist, 65 Jahre alt
28 Stimmen
Johannes König, Kaufmann, 56 Jahre alt
27 Stimme
Heinz Urlichs, Kaufmann, 70 Jahre alt
23 Stimmen
Als Ersatzmitglied:
Joachim Stöber, Schreinermeister/Bestatter, 59 Jahre alt
19 Stimmen
Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahlsonntag bis zum 02.12.2018 schriftlich unter Angabe von Gründen beim bisherigen Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist - Propstei Dortmund - eingelegt werden.
Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Homepage des Erzbistums Paderborn.