Berichte 2015

Erzbischof Becker ernennt Propst Coersmeier zum Domkapitular

 

Paderborn / Dortmund, 19. Februar 2015. Propst Andreas Coersmeier (56), Stadtdechant des Dekanates Dortmund und Propst der Pfarrei St. Johannes Baptist in Dortmund, und Pfarrer Dr. Gerhard Best (57), Dechant des Dekanates Hellweg sind neue Mitglieder des Paderborner Metropolitankapitels. Erzbischof Hans-Josef Becker ernannte die beiden Priester des Erzbistums Paderborn am 19. Februar zu nichtresidierenden Domherren. Die beiden neuen Domkapitulare sind Nachfolger von Pfarrer i. R. Karl-Heinrich Pötter aus Herne und Pfarrer i. R. Gisbert Wisse aus Korbach, die jeweils mit ihrem Eintritt in den Ruhestand auf ihr Amt als Domkapitular des Hohen Domes verzichtet hatten.

Andreas Coersmeier wurde 1958 in Paderborn geboren. Nach seinem Abitur 1978 am Theodorianum in Paderborn studierte er Philosophie und Theologie in Paderborn und München. Am 25.5.1985 empfing er im Hohen Dom zu Paderborn das Sakrament der Priesterweihe. Von 1985 bis 1989 war er Vikar der Pfarrei St. Johannes Baptist in Hagen-Boele und zugleich von 1987 bis 1989 Dekanatsjugendseelsorger des Dekanats Hagen. Von 1989 bis 1992 war er tätig als Vikar der Pfarrei St. Marien in Witten, anschließend von 1992 bis 1994 als Pfarradminstrator von St. Marien Witten und schließlich von 1994 bis 1997 als Pfarrer dieser Pfarrei. Er wirkte zugleich von 1989 bis 1994 als Dekanatsjugendseelsorger des Dekanats Witten, ab 1994 als Dechant dieses Dekantes. Am 27.11.1997 wurde Andreas Coersmeier Propst der Dortmunder Propsteigemeinde St. Johannes Baptist und Stadtdechant von Dortmund. Von 1990 bis 1998 war Coersmeier Mitglied des Priesterrates des Erzbistums Paderborn.

In einer ersten Reaktion sagte Propst Coersmeier, dass er sich über die mit der Ernennung verbundene Anerkennung und Wertschätzung insbesondere auch der Katholischen Stadtkirche Dortmund sehr freue.

Dem Metropolitankapitel gehören neben dem Dompropst und dem Domdechanten acht in Paderborn residierende Domkapitulare und vier nichtresidierende Domkapitulare, die zugleich Pfarrer sind, an. Es sorgt vor allem für die Domliturgie und wählt in dem Fall, dass der Stuhl des Erzbischofs durch Rücktritt oder Tod des Bischofs unbesetzt ist (Sedisvakanz), den neuen Erzbischof gemäß dem kanonischen Recht und dem Preußenkonkordat. Als so genanntes Konsultorenkollegium bestimmt es den Diözesanadministrator, der während einer Sedisvakanz das Erzbistum leitet; außerdem hat es als Konsultorenkollegium ein Beispruchsrecht in bestimmten Vermögensangelegenheiten des Erzbistums.